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   VG Berlin, 04.08.2015 - 7 L 525.15   

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VG Berlin, 04.08.2015 - 7 L 525.15 (https://dejure.org/2015,20992)
VG Berlin, Entscheidung vom 04.08.2015 - 7 L 525.15 (https://dejure.org/2015,20992)
VG Berlin, Entscheidung vom 04. August 2015 - 7 L 525.15 (https://dejure.org/2015,20992)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Berlin, 04.08.2015 - 7 L 525.15
    Die Vorschrift vermittelt jedem Bewerber um ein solches Amt einen Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl (Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1/13 -, juris, Rn. 20).

    Eine zusätzliche Berücksichtigung dergestalt, dass die in Ansehung dieser Leistung vergebene Note noch einmal im Hinblick auf die Schwierigkeit des Dienstpostens - bzw. die Standzeit des Beamten im Statusamt - "aufgewertet" wird, ist dagegen nicht zulässig, denn sie widerspricht dem mit dem Bezugspunkt des Statusamtes vorgegebenen Vergleichsmaßstab der Beurteilung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris, Rn. 54).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Berlin, 04.08.2015 - 7 L 525.15
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich daher auf die Überprüfung zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris, Rn. 23 ff. m.w.N.).

    (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - BVerwG 2 VR 1.14 -, juris, Rn. 35 f., Beschluss vom 22. November 2012, - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris, Rn. 25 m. w. N.) Jedes Instrument der Bestenauslese, das auf diese Weise zusätzlich zum Einsatz kommt, muss gleichmäßig und nach einheitlichen Maßstäben auf alle Bewerber angewendet wird, um auch insoweit die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten (BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris, Rn. 39).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Berlin, 04.08.2015 - 7 L 525.15
    Dies sind regelmäßig die aktuellen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99, 102 f.).

    Die Standzeit im Statusamt oder die Wertigkeit des innegehabten Dienstpostens, können als nicht leistungsbezogene Hilfskriterien vielmehr erst dann herangezogen werden, wenn sich nach der Auswertung der leistungsbezogenen Kriterien ein Gleichstand der Bewerber ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37.04 -, juris, Rn. 20; VG Berlin, Beschluss vom 29. April 2015 - VG 28 L 209.14 -, EA, S. 6).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Berlin, 04.08.2015 - 7 L 525.15
    Sind Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden, muss der Dienstherr zunächst die Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nehmen (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - BVerwG 2 VR 1.14 -, juris, Rn. 35 f.).

    (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - BVerwG 2 VR 1.14 -, juris, Rn. 35 f., Beschluss vom 22. November 2012, - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris, Rn. 25 m. w. N.) Jedes Instrument der Bestenauslese, das auf diese Weise zusätzlich zum Einsatz kommt, muss gleichmäßig und nach einheitlichen Maßstäben auf alle Bewerber angewendet wird, um auch insoweit die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten (BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris, Rn. 39).

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Berlin, 04.08.2015 - 7 L 525.15
    Die Standzeit im Statusamt wirkt sich daher, ebenso wie das Dienst- und Lebensalter, auf die Beurteilung nur dann aus, wenn sich die damit einhergehende umfassendere Erfahrung leistungsfördernd niederschlägt, was oftmals, aber keineswegs immer der Fall ist (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 C 23/03 -, juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus VG Berlin, 04.08.2015 - 7 L 525.15
    (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - BVerwG 2 VR 1.14 -, juris, Rn. 35 f., Beschluss vom 22. November 2012, - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris, Rn. 25 m. w. N.) Jedes Instrument der Bestenauslese, das auf diese Weise zusätzlich zum Einsatz kommt, muss gleichmäßig und nach einheitlichen Maßstäben auf alle Bewerber angewendet wird, um auch insoweit die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten (BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris, Rn. 39).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - 6 S 50.11

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Konkurrentenstreit; Auswahlgespräch;

    Auszug aus VG Berlin, 04.08.2015 - 7 L 525.15
    Ordnungsgemäße Dokumentation von strukturierten Auswahlgesprächen verlangt, dass nicht nur die an die Stellenbewerber gerichteten Fragen bzw. die besprochenen Themen, sondern auch die Antworten der Bewerber, die Bewertung dieser Antworten durch die Auswahlkommission sowie der persönliche Eindruck von den Bewerbern zumindest in den Grundzügen festgehalten wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2012 - OVG 6 S 50.11 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 6 S 49.11

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde; Auswärtiges Amt;

    Auszug aus VG Berlin, 04.08.2015 - 7 L 525.15
    Indes sieht das Gericht im Hinblick auf das Interesse der Beigeladenen, zeitnah Klarheit über ihre Beförderungsaussichten zu erlangen, davon ab, die Dauer der Untersagung bis zur Rechtskraft der Auswahlentscheidung zu erstrecken, da eine Frist von 14 Tagen nach erneuter Auswahl genügt, um dem berechtigten Interesse der Antragstellerin an effektiver Rechtsschutzgewährung Rechnung zu tragen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 6 S 49.11 -, EA, S. 20).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Berlin, 04.08.2015 - 7 L 525.15
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung allerdings nur dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl zumindest offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris, Rn. 32).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Berlin, 04.08.2015 - 7 L 525.15
    Denn aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG folgt die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich zu fixieren, da deren erstmalige Darlegung im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren die Rechtsschutzmöglichkeiten von Mitbewerbern in unzumutbarer Weise mindert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. August 2013 - OVG 4 S 46.13 - BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - BVerfG 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 21 f.).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2020 - 4 S 2582/20

    Beamtenrechtliches Auswahlverfahren; ausreichende Bestimmtheit einer

    Die Wertigkeit des innegehabten Dienstpostens ist selbst jedoch kein leistungsbezogenes Auswahlkriterium (BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, Juris Rn. 20) und daher bei einer nach Art. 33 Abs. 2 GG vorzunehmenden Auswahlentscheidung allenfalls als Hilfskriterium heranzuziehen (ebenso OVG NRW, Beschluss vom 29.07.2013 - 6 B 509/13 -, Juris Rn. 37 ff.; OVG Schl.-H., Urteil vom 19.07.2007 - 3 LB 28/06 -, Juris Rn. 26; VG Berlin, Beschluss vom 04.08.2015 - 7 L 525.15 -, Juris Rn. 42).
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